46047 Oberhausen
Telefon 0208 - 86 46 39
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Öffnungszeiten
Mo - Fr | 08:30 - 13:00 Uhr |
Mo, Di, Do, Fr | 15:00 - 18:30 Uhr |
Sa | 09:00 - 13:00 Uhr |
Mo - Fr | 08:30 - 13:00 Uhr |
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Sa | 09:00 - 13:00 Uhr |
Liebe Kundinnen und Kunden,
Apotheken sind auch weiterhin dazu berechtigt Corona-Schnelltests durchzuführen. Diese können helfen die Pandemie weiter unter Kontrolle zu halten.
Gerne bieten wir auch für Sie diesen Service an.
Der Schnelltest, den wir in unserer Apotheke durchführen, hat den Vorteil, dass er nicht extra ins Labor zur Auswertung gesendet werden muss. Er funktioniert ähnlich wie ein Schwangerschaftstest, bei dem die Probe auf einen Teststreifen aufgetragen wird, welcher daraufhin mit einer Verfärbung reagiert. Es handelt sich um einen Nasen- oder Rachenabstrich. Dieser wird von unserem geschulten Personal durchgeführt.
Für alle Bürgerinnen und Bürgern sind diese Corona-Schnelltests seit dem 11.10.2021 generell kostenpflichtig. Allerdings gibt es einige Ausnahmen dieser Regelung. Weiterhin kostenfrei sind Schnelltest für Personen für welche die Ständige Impfkommission (STIKO) keine generelle Impfempfehlung ausgesprochen hat. Diese sind:
Zusätzlich gibt es unterschiedliche Übergangsfristen innerhalb der sich folgende Personengruppen weiterhin kostenlos testen lassen dürfen:
Im Allgemeinen gelten diese Antigen-Tests als nicht so genau wie die sonst genutzten PCR-Tests. Daher muss laut dem Robert Koch-Institut ein positives Ergebnis mittels eines PCR-Tests bestätigt werden.